Bei den Ausnahmegenehmigungen wird unterschieden in bundesweite und territoriale Ausnahmegenehmigungen. Danach richten sich die benötigten Unterlagen. Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer für Rückfragen an.
bundesweite Ausnahmegenehmigung
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territoriale Ausnahmegenehmigung
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Benötigt wird
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Schwerbehindertenausweis
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Schwerbehindertenausweis ( Merkzeichen G und B, mind. 70 %) und eine Bescheinigung für eine Parkerleichterung vom Landesverwaltungsamt Magdeburg (siehe Reiter "Formulare") oder ärztliches Attest (Befristung 1/2 Jahr, nicht verlängerbar) |
Ausweisfarbe | blau | weiß oder orange |
Die Abgabe der Unterlagen kann auf postalischem Weg erfolgen. Die Straßenverkehrsbehörde informiert sie über die getroffene Entscheidung.
Es gibt keine Fristen zu beachten.
Die Genehmigung der Ausnahmegenehmigung regelt §46 Abs.1 Nr 11 StVO, bei der territorialen Ausnahmegenehmigung gilt zusätzlich der Erlass des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen Anhalt vom 15.02./25.02.2010.