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Örtlicher Personalrat Berufsfeuerwehr

Auf Grund der relativ großen Anzahl von Beschäftigten im Amt für Brand- und Katastrophenschutz (Amt 37) und der spezifischen Merkmale des Berufsbildes Feuerwehrmann hat die Berufsfeuerwehr im Gegensatz zu anderen Ämtern der Stadtverwaltung seit Anfang der 1990er Jahre einen eigenen ÖPR.

Im Amt 37 sind Beschäftigte und Beamte tätig, deshalb besteht der ÖPR-Feuerwehr zur Zeit aus 8 Beamten und 1 Beschäftigten.

Der Personalrat ist ein wichtiges Bindeglied zwischen der Amtsleitung und dem Personalbestand. Er stellt eine feste Größe im täglichen Dienstbetrieb des Amtes dar. Geregelt durch das Personalvertretungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist der Örtliche Personalrat bei vielen wichtigen Entscheidungen gefordert und hat das Recht der Mitbestimmung.

So zum Beispiel bei der Diskussion um das große Thema Dienstzeit, bei allen Personalangelegenheiten sowie bei der Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der täglichen Arbeit. Dazu ist es erforderlich, mit der dienstlichen Leitung eng und vertrauensvoll zusammen zuarbeiten. Der Personalrat ist laut Personalvertretungsgesetz verpflichtet, in seiner Arbeit nicht nur die Interessen der Belegschaft zu vertreten, sondern auch die Belange des Arbeitgebers bei seinen Entscheidungen zu berücksichtigen.

Daraus ergibt sich, dass Amtsleitung und Personalrat nicht immer den gleichen Standpunkt vertreten. In langen, zähen und harten Verhandlungen bemühen sich beide Parteien, eine Entscheidung zu treffen, welche letztendlich die Interessen der Belegschaft, aber auch die Interessen des Arbeitgebers berücksichtigen. Jeder Mitarbeiter des Amtes hat die Möglichkeit, den Personalrat bei der Lösung von individuellen Problemen um Unterstützung zu bitten. Zahlreiche Mitarbeiter haben davon bereits Gebrauch gemacht.

Zu den bisher erreichten positiven Ergebnissen des Personalrates zählen zum Beispiel die Weiterbeschäftigung von gesundheitlich eingeschränkten Kollegen (z.B. Feuerwehrtauglichkeit G 26) im Amt 37 oder in den anderen Ämtern der Stadtverwaltung. Auch die Besoldungsstufe A8 für die Rettungsassistenten des Amtes 37 ist maßgeblich auf die erfolgreiche Arbeit des Personalrates zurückzuführen.

Im Gegensatz zu Personalräten in anderen Ämtern oder Betrieben, wo Mitarbeiter für diese Tätigkeit vom Arbeitgeber freigestellt sind, üben die gewählten Mitglieder des Personalrates im Amt 37 ihre Funktion ehrenamtlich aus. Auch zukünftig wird sich der Personalrat unter den schwierigen und sich ständig verändernden Bedingungen um einen gesunden Interessenausgleich zwischen Belegschaft und Arbeitgeber bemühen.