Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten. Wenn Sie Ihren Besuch auf dieser Webseite fortsetzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Wenn für ein Kind/Jugendlichen Hilfe zur Erziehung außerhalb des Elternhauses geleistet wird, übernimmt der öffentliche Jugendhilfeträger die Kosten der Jugendhilfeleistung und andere Aufgaben soweit dem Kind oder dem Jugendlichen und dessen Eltern die Aufbringung der Mittel aus ihrem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist.
Die Heranziehung der Kosten erfolgt durch die Erhebung des Kostenbeitrages soweit nicht der Unterhaltsanspruch des Kindes oder des Jugendlichen auf den Träger der öffentlichen Jugendhilfe übergeht.
Folgende Angaben sind dazu notwendig:
Bei nicht ehelichen Kindern ist unbedingt anzugeben, ob die Vaterschaft festgestellt worden ist oder nicht. Bei Feststellung ist die Kopie der Vaterschaftsanerkennung beizulegen. Der bestehende Unterhaltstitel ist unbedingt beizufügen.
Jugendamt Magdeburg
Sozialer Dienst
Wilhelm-Höpfner-Ring 1
39116 Magdeburg