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Die Schiedstelle wird auf Antrag tätig bei:
Eine Schiedsverhandlung ist dann erfolgreich, wenn sie den Streit durch einen Vergleich erledigen kann. Die Schiedsperson kann kein "Urteil" fällen, sondern nur versuchen, die Parteien friedliche und gütlich zu einigen. Bleibt die Schlichtung erfolglos, erhält der Antragsteller hierüber
Anträge oder Beratungswünsche sind direkt an die jeweilige Schiedsstelle zu richten. Sie können die Schiedspersonen telefonisch oder per Mail kontaktieren. Termine werden individuell vereinbart.
Entsprechend der Zuständigkeitsgebiete ergeben sich folgende Zuständigkeiten:
Stadtgebiete: Barleber See, Rothensee, Industriehafen, Kannenstieg, Neustädter Feld, Alte Neustadt, Neue Neustadt, Gewerbegebiet Nord, Sülzegrund, Großer Silberberg, Neustädter See, Herrenkrug
Tagungsort:
Altmarktarkaden
Julius-Bremer-Straße 10
Raum 753, 7. Etage
39104 Magdeburg
Amtsleiterin Alexandra Kuhle
Julius-Bremer-Straße 10
39104 Magdeburg