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Die allgemeine Beeidigung, öffentliche Bestellung bzw. allgemeine Ermächtigung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie Übersetzerinnen und Übersetzern richtet sich nach dem Recht der einzelnen Länder der Bundesrepublik Deutschland und unterliegt daher länderspezifischen Anforderungen.
Es besteht die Möglichkeit, einzeln oder kombiniert nach bestimmten Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie Übersetzerinnen und Übersetzern über den Namen, den Ort oder die Sprache zu recherchieren. Nach Auswahl eines bestimmten Treffers in der Ergebnisliste werden Details wie die angebotenen Sprachen oder Kontaktdaten angezeigt.
Fachbereichsleiterin Frau Schirmer
Lübecker Straße 53–63
Neustädter Höfe / Haus 1
39124 Magdeburg