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Zoll

Wenn Sie Gegenstände als Teil Ihres persönlichen Hausrates nach Deutschland einführen wollen, so sind diese zollfrei. Für dieses sogenannte Übersiedlungsgut gelten jedoch besondere Regelungen und Voraussetzungen, die Sie einhalten müssen. Staatsangehörige von EU-Staaten können ihren Hausrat ohne weitere Formalitäten mitbringen. Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten müssen ihren Hausrat beim Zoll anmelden, wobei jedoch keine Zollgebühren anfallen.

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