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Einbürgerung

Sachsen-Anhalt begrüßt, unterstützt und ermutigt diejenigen Ausländerinnen und Ausländer, die auf Dauer hier leben und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten.

Bitte beachten Sie unsere aktuellen Hinweise zur Terminvergabe.

Um einen deutschen Pass zu erhalten, kann man sich einbürgern lassen. Damit erwirbt man die deutsche Staatsangehörigkeit und kann gleichberechtigt am gesellschaftlichen und politischen Leben teilnehmen.

Allgemeines

Die Einbürgerung bringt für Sie viele Vorteile. Sie können Ihren Beruf frei wählen, Sie erhalten das Wahlrecht, können selbst gewählt werden, erhalten Ausweisungs- und Auslieferungsschutz und bekommen im Ausland jederzeit konsularischen Schutz durch die deutschen Auslandsvertretungen. Außerdem können Sie als Deutscher ohne Visum in viele andere Länder reisen.

Wenn Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben, können Sie den Antrag selbst stellen. Der Antrag ist schriftlich und eigenhändig von Ihnen zu unterschreiben und postalisch an die Ausländerbehörde Magdeburg zu senden. Sie können den Antrag auch in den Briefkasten der Ausländerbehörde in der Lübecker Str. 53-63 einwerfen. Das Antragsformular und die Merkblätter zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie weiter unten.

Wir beraten Sie gern über die Einbürgerungsvoraussetzungen und beantworten Ihre Fragen. Sie können uns unter der Telefonnummer 0391/540-4348 erreichen. Die Telefonsprechzeiten sind: Montag bis Mittwoch und Freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstags und Donnerstags von 14:00 bis 16:30 Uhr. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie benötigen ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass, Reiseausweis oder Ähnliches), dieses muss im Laufe des Verfahrens von Ihnen im Original vorgelegt werden.

Welche Unterlagen darüber hinaus für die Antragstellung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich reichen Sie die folgenden Formulare und Merkblätter ausgefüllt ein:

Weitere Unterlagen können Sie dem Merkblatt zum Antrag auf Einbürgerung entnehmen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für eine Einbürgerung beträgt 255 Euro. Für die Miteinbürgerung minderjähriger Kinder ohne eigenes Einkommen wird eine Gebühr von je 51 Euro erhoben.

Was sollte ich sonst noch wissen?

Wenn Sie sich schon einmal mit dem Gedanken einer Einbürgerung befasst haben, dann sollten Sie sich auch auf den Internetseiten des Bundesministerium des Innern und Heimat ausführlich informieren.

Weitere wichtige Informationen zum Einbürgerungsverfahren können Sie den unten stehenden Merkblättern entnehmen

Bearbeitungsdauer

In der Einbürgerungsbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg sind in den vergangenen Jahren aus verschiedenen Gründen erhebliche Rückstände bei der Antragsbearbeitung angefallen. Auch aktuelle personelle Veränderungen führen zu erneuten Verzögerungen.

Dass die Bearbeitungszeit beziehungsweise die Wartezeit bis zur Prüfung des Einbürgerungsantrages aktuell sehr hoch ist, bedauern auch wir sehr.

Die Rückstände werden aber von uns nach und nach abgearbeitet. Unser Ziel ist es, Einbürgerungsanträge innerhalb weniger Monate abschließend bearbeiten zu können.

Sobald Ihr Antrag an der Reihe ist, erhalten Sie von uns einen Brief mit allen wichtigen Hinweisen zum weiteren Verfahren. Wir vergessen Sie nicht. Wir möchten Sie bitten von Nachfragen abzusehen. Eine Eingangsbestätigung für Ihren Antrag erhalten Sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen.

Bis dahin bitten wir Sie um Geduld und Verständnis!