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Führerschein

Gilt mein Führerschein in Deutschland? Für Bürgerinnen und Bürger der EU, von Liechtenstein, Norwegen und Island ist es einfach. Ihr Führerschein gilt im gleichen Umfang wie in Ihrem Heimatland. Bürgerinnen und Bürger aus einem anderen Land benötigen nach spätestens sechs Monaten einen deutschen Führerschein.

Staatsangehörige aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können ihren Führerschein ohne Probleme weiterführen, auch wenn sie für längere Zeit in Deutschland leben.

Es ist jedoch empfehlenswert ihre Fahrerlaubnis gegen einen inländischen Führerschein oder einen europäischen Führerschein einzutauschen. Wenden Sie sich dafür an das BürgerBüro.

Staatsangehörige aus anderen Staaten können noch 6 Monate nachdem sie sich in Magdeburg angemeldet haben ihre eigene Fahrerlaubnis nutzen. Danach müssen sie eine inländische Fahrerlaubnis beantragen. Auch hier wenden Sie sich bitte an das BürgerBüro.

Merkblätter für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine)

weitere Informationen zur Umschreibung eines ausländischen Führerschein (nicht EWR)