Nach der Anmeldung des Hundes wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die bei der Abmeldung wieder abzugeben ist.
Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Das Vorzeigen kann durch die Vollstreckungs- und Vollzugsbeamte sowie Vollstreckungs- und Vollzugsbeamtinnen der Stadt und durch Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen gefordert werden.
Bei Verlust der Hundesteuermarke besteht die Möglichkeit über das Formulardepot oder unter folgendem Link eine Hundesteuerersatzmarke zu beantragen.
Weiterhin ist es möglich bei Verlust der Hundesteuermarke eine neue Marke im Stadtsteueramt oder in einem Bürgerbüro der Landeshauptstadt Magdeburg zu erwerben.
Die Gebühr einer Hundesteuerersatzmarke beträgt 5,00 € zzgl. Zustellungskosten von 0,50 €.
Sollten Sie dazu Fragen haben, können Sie sich gern unter +49 391 540-2962 an das Steueramt wenden.
Beschädigte Hundesteuermarken werden in einem der Bürgerbüros der Stadt oder im Stadtsteueramt kostenfrei umgetauscht.
Hundesteuer in Magdeburg wird für das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden durch natürliche Personen und zu persönlichen Zwecken im Stadtgebiet erhoben.
Die Hundesteuer in Magdeburg ist eine kommunale Aufwandssteuer und dient vor allem ordnungspolitischen Zwecken, um den Hundebestand möglichst gering zu halten. Eine besondere und direkte Gegenleistung für die Hundesteuerzahlung, wie die Entsorgung des Hundekotes, ist per gesetzlicher Definition ausgeschlossen.
Halter*in eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend
Für die Anmeldung, die Abmeldung, für die Beantragung von Steuervergünstigungen sowie für die Beantragung einer Hundesteuerersatzmarke finden Sie bei den Dokumenten Formulare und Links zu Onlineformularen, die Sie online ausfüllen und einreichen können.
Steuerbefreiungen für die Hundesteuer
Steuerermäßigungen für die Hundesteuer
Hundesteuersätze in Euro pro Jahr
*Nicht ordnungsgemäß ist die Hundehaltung bei mehrfachem Verstoß gegen Hundehaltungsvorschriften.
**Ein Hund gilt als gefährlich, wenn er im Einzelfall auffällig geworden und deshalb nach Landeshundegesetz als gefährlich eingestuft worden ist. Die Rasse spielt hierbei keine Rolle.
Der Stadtrat hat am 13.06.2024 eine Änderung der Hundesteuersätze beschlossen. Die Satzung wird nach Vorlage des Protokolls im Amtsblatt veröffentlicht. Die neuen Sätze gelten dann ab dem folgenden Monat.
Der Steuersatz für den Ersthund wird neu auf 114 Euro festgelegt. Die höheren Steuersätze für den zweiten und jeden weiteren Hund entfallen. Auch die Steuersätze mit 250 Euro und 500 Euro werden gestrichen. Für jeden Hund werden zukünftig 114 Euro im Jahr fällig. Für einen ermäßigten Hund beträgt die Hundesteuer 57 Euro.
Nach Veröffentlichung der Satzung im Amtsblatt wird diese Information aktualisiert.
Formulare für die An- und Abmeldung eines Hundes für die Hundesteuer und für die Eintragung in das Hunderegister
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (z. B. Hundezucht oder -handel) sowie für Blindenhunde, Hütehunde und Gebrauchshunde.
Ordnungswidrigkeiten nach der Hundesteuersatzung
Anmeldung des Hundes (innerhalb von 14 Tagen)
Ummeldung
Abmeldung (innerhalb von 14 Tagen)