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Der Stadtrat hat am 13.06.2024 eine Neufasung der Hundesteuersatzung beschlossen. Die Neufassung wird nach Vorlage des Protokolls im Amtsblatt veröffentlicht und ist dann gültig.
Eine Steuerermäßigung für einen Hund erhält zukünftig auch der Hundehalter, der Wohngeld oder Kinderzuschlag erhält oder im Besitz einer gültigen Otto-City-Card ist.
Nach Veröffentlichung der Satzung im Amtsblatt wird diese Information aktualisiert.
Fachbereich Finanzservice
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39104 Magdeburg