Ehemalige Heimkinder haben die Möglichkeit, Einsicht in ihre Heimakten zu erhalten.
Das Jugendamt ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, die zu DDR-Zeiten als Kind (zeitweise) in einem Kinderheim bzw. Jugendwerkhof untergebracht waren, die Einsicht in ihre Heimakten. Die Akteneinsicht soll helfen, weitergehende Informationen zum Heimaufenthalt zu erhalten.
Bitte wenden Sie sich schriftlich mit einem formlosen Antrag an die zuständige Stelle.
Es ist ausreichend, wenn ein formloser schriftlicher Antrag eingereicht wird. Dieser sollte möglichst konkrete Angaben zum Antragsteller enthalten wie z. B.
Alle weiteren Angaben, die das Auffinden der Daten ermöglichen, sind wertvoll. Eine Kopie des Personalausweises ist dem Antrag beizufügen.
Die Auskunft ist unentgeltlich. Sollten Kopien für die Antragstellerin bzw. den Antragsteller erforderlich werden, so entstehen Verwaltungskosten.
ca. 6 – 8 Wochen