Bestimmte Personen können eine Verkürzung der Steuerberaterprüfung beantragen.
Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Zum Domfelsen 4
39104 Magdeburg
Als Wirtschaftsprüfer oder -prüferin, vereidigte Buchprüfer oder -prüferin sowie Bewerber und Bewerberinnen haben Sie die Möglichkeit eine verkürzte Steuerberaterprüfung zu beantragen.
Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist –auch bei wiederholter Antragstellung – eine Gebühr von 200,00 EUR an die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt zu entrichten. Die Gebühr für das Prüfungsverfahren beträgt 1.100,00EUR.
spätestens am 30. April des betreffenden Prüfungsjahres
Bei Versagung der Zulassung ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.