Der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Wahlberechtigte, die am Stichtag in keiner Gemeinde gemeldet sind, werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis des Wahlbezirkes eingetragen, für den sie sich bis zum 21. Tag vor der Wahl anmelden. Gleiches gilt für Wahlberechtigte, die ohne eine Wohnung innezuhaben sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufgehalten haben.