Gemäß der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) sind Fahrzeuge grundsätzlich am Hauptwohnsitz des Halters zuzulassen.Dieser Vorgang kann auch durch eine, von Ihnen bevollmächtigte Person vorgenommen werden.
Grundgebühr: 27,40 Euro
Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzliche Kosten hinzukommen.