Unternehmer, die am innergemeinschaftlichen Handels- und Dienstleistungsverkehr teilnehmen, erhalten auf Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für umsatzsteuerliche Zwecke eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist eine eigenständige Nummer, die der Unternehmer zusätzlich zur der vom zuständigen Finanzamt erteilten Steuernummer erhält. Sie ist wichtig für die korrekte Anwendung der umsatzsteuerlichen Regelungen im europäischen Binnenmarkt.
Unternehmer benötigen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn sie
Das BZSt erteilt auch juristischen Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen. Im Fall der Organschaft wird auf Antrag für jede juristische Person eine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt. Der Unternehmer kann die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer schriftlich oder online über das Internet beim BZSt beantragen. In dem Antrag sind Name, Anschrift und Steuernummer, unter der der Antragsteller umsatzsteuerlich geführt wird, anzugeben. Die Bekanntgabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch das BZSt erfolgt ausschließlich auf dem Postweg an die Anschrift des Unternehmers.
Bundeszentralamt für Steuern
Dienstsitz Saarlouis
Ludwig-Karl-Balzer-Allee 2
66740 Saarlouis
Telefon: 0228 406-1222 (Servicenummer Montag bis Freitag: 07:00 – 16:00 Uhr)
Fax.: 0228 406-3801
E-Mail: UStKV@bzst.bund.de
Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen können
Der schriftliche Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss enthalten
Steuernummer, unter der der Antragsteller umsatzsteuerlich geführt ist