Entsprechend dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit handelt es sich um Schwarzarbeit u.a. wenn Dienst- und Werkleistungen im erheblichen Umfang erbracht werden
Das Ordnungsamt (Abteilung Gewerbeangelegenheiten) ist entsprechend dem Gesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit für die Verfolgung o.g. Ordnungswidrigkeiten zuständig.
Anzeigen und Hinweise zur Schwarzarbeit werden entsprechend entgegengenommen und geprüft.
Schwarzarbeit leistet derjenige, der bei der Erbringung oder Beauftragung von Dienst- und Werkleistungen in erheblichem Umfang
Was ist keine Schwarzarbeit?
Keine Schwarzarbeit sind nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen, die von Angehörigen oder Lebenspartnern, aus Gefälligkeit, im Wege der Nachbarschaftshilfe oder im Wege der Selbsthilfe erbracht werden.
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind für folgende Verstöße nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zuständig, wenn damit Dienst- und Werkleistungen in erheblichem Umfang erbracht oder beauftragt werden:
Zuständige Fachaufsicht und Koordinierungsstelle zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im Land Sachsen-Anhalt ist das Landesverwaltungsamt.
Der Zoll - Finanzkontrolle Schwarzarbeit - ist für die Verfolgung von Schwarzarbeit im Zusammenhang mit Leistungsmissbrauch, Steuerhinterziehung sowie Verstößen gegen die sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten zuständig.