Nach der Anmeldung des Hundes wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die bei der Abmeldung wieder abzugeben ist.
Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Das Vorzeigen kann durch die Vollstreckungs- und Vollzugsbeamte sowie Vollstreckungs- und Vollzugsbeamtinnen der Stadt und durch Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen gefordert werden.
Bei Verlust der Hundesteuermarke besteht die Möglichkeit über das Formulardepot oder unter folgendem Link eine Hundesteuerersatzmarke zu beantragen.
Weiterhin ist es möglich bei Verlust der Hundesteuermarke eine neue Marke im Stadtsteueramt oder in einem Bürgerbüro der Landeshauptstadt Magdeburg zu erwerben.
Die Gebühr einer Hundesteuerersatzmarke beträgt 5,00 € zzgl. Zustellungskosten von 0,50 €.
Sollten Sie dazu Fragen haben, können Sie sich gern unter +49 391 540-2962 an das Steueramt wenden.
Beschädigte Hundesteuermarken werden in einem der Bürgerbüros der Stadt oder im Stadtsteueramt kostenfrei umgetauscht.
Hundesteuer in Magdeburg wird für das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden durch natürliche Personen und zu persönlichen Zwecken im Stadtgebiet erhoben.
Die Hundesteuer in Magdeburg ist eine kommunale Aufwandssteuer und dient vor allem ordnungspolitischen Zwecken, um den Hundebestand möglichst gering zu halten. Eine besondere und direkte Gegenleistung für die Hundesteuerzahlung, wie die Entsorgung des Hundekotes, ist per gesetzlicher Definition ausgeschlossen.
Halter*in eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend
Für die Anmeldung, die Abmeldung, für die Beantragung von Steuervergünstigungen sowie für die Beantragung einer Hundesteuerersatzmarke finden Sie bei den Dokumenten Formulare und Links zu Onlineformularen, die Sie online ausfüllen und einreichen können.
Steuerbefreiungen für die Hundesteuer
Steuerermäßigungen für die Hundesteuer
Hundesteuersätze in Euro pro Jahr
*Nicht ordnungsgemäß ist die Hundehaltung bei mehrfachem Verstoß gegen Hundehaltungsvorschriften.
**Ein Hund gilt als gefährlich, wenn er im Einzelfall auffällig geworden und deshalb nach Landeshundegesetz als gefährlich eingestuft worden ist. Die Rasse spielt hierbei keine Rolle.
Mit der Haushaltsdrucksache für das Jahr 2024 hat der Stadtrat die Verwaltung mit der Neufassung der Hundesteuersatzung beauftragt. Der Steuersatz soll auf einheitlich 120 Euro je gehaltenem Hund festgelegt werden. Dieser Steuersatz gilt erst nach Beschlussfassung der Satzung durch den Stadtrat und Veröffentlichung der neu gefassten Satzung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg. Erst danach erhalten Se einen geänderten Hundesteuerbescheid für die Monate, die nach der Veröffentlichung der Satzung im Amtsblatt liegen.
Formulare für die An- und Abmeldung eines Hundes für die Hundesteuer und für die Eintragung in das Hunderegister
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (z. B. Hundezucht oder -handel) sowie für Blindenhunde, Hütehunde und Gebrauchshunde.
Ordnungswidrigkeiten nach der Hundesteuersatzung
Anmeldung des Hundes (innerhalb von 14 Tagen)
Ummeldung
Abmeldung (innerhalb von 14 Tagen)