z.B. Anträge auf Instandsetzung, Umgestaltung, Veränderung, Nutzungsänderung oder Beseitigung von Kulturdenkmalen. Ebenso genehmigungspflichtig sind Errichtung, Wegnahme oder Hinzufügen von Anlagen, die das Erscheinungsbild oder die Umgebung eines Kulturdenkmals im Bestand verändern, beeinträchtigen oder zerstören.
Erteilung von denkmalrechtlichen Genehmigungen in Angelegenheiten der Archäologie
Bearbeitung von kommunalen Fördermittelanträgen für Erhalt und Pflege von Kulturdenkmalen
Auskünfte und Erteilung von Bescheinigungen im Sinne der §§ 7i, 10f und 11b des Einkommensteuergesetzes und Gewährung von Zuwendungen für Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen in Zuständigkeit des jeweiligen Bearbeiters.
Stadtteile/Gebiete:
Domviertel, Krökentorviertel, Rathausviertel, Jakobstraße
Stadtteile/Gebiete:
Barleber See, Gewerbegebiet Nord, Rothensee, Industriehafen, Herrenkrug, Werder, Pechau, Kreuzhorst, Randau-Calenberge, Südliches Stadtzentrum (Bahnhofsviertel, Hasselbachviertel und Sternviertel)
Festungsanlagen im Stadtgebiet (jedoch keine Kasernen außer Festung Mark)
Evangelische Stadtteilkirchen/Gemeindekirchen (keine Krankenhaus- und Friedhofskapellen etc. , auch keine privatisierten Kirchen z.B. Prester)
Stadtteile/Gebiete:
Diesdorf, Ottersleben, Beyendorfer Grund, Beyendorf/Sohlen, Fermersleben, Salbke, Westerhüsen, Brückfeld, Berliner Chaussee, Cracau, Prester, Zipkeleben
Gartenstadt-Kolonie Reform, Schlachthofgelände
Archäologie im gesamten Stadtgebiet
Stadtteile/Gebiete:
Neustädter See, Sülzegrund, Kannenstieg, Großer Silberberg, Alt Olvenstedt, Neu Olvenstedt, Nordwest, Neustädter Feld, Neue Neustadt, Alte Neustadt, Stadtfeld Ost (außer Schlachthofgelände)
Kommunale Denkmalförderung im gesamten Stadtgebiet
Stadtfeld West, Sudenburg, Lemsdorf, Leipziger Straße,
Reform (außer Gartenstadt-Kolonie Reform), Hopfengarten, Buckau, Fermersleben
Stadtteile/Gebiete:
Gartendenkmalpflege in denkmalgeschützten Parkanlagen, Freiräumen und Wohnsiedlungen im gesamten Stadtgebiet
Denkmalverzeichnis/Denkmalinformationen der Landeshauptstadt Magdeburg
Auskünfte und Bescheinigungen: EStG §7i
Auskünfte zu Bescheinigungen gemäß §§ 7 i, 10 f und 11 b des Einkommensteuergesetzes (EStG), Schriftliche Zusicherung nach § 38 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) über bescheinigungsfähige Aufwendungen.
Die fachliche Prüfung der bescheinigungsfähigen Aufwendungen/Zuwendungen erfolgt durch die Baudenkmalpfleger in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen
Das Denkmalinformationssystem ist das zentrale Fachinformationssystem des Landes Sachsen-Anhalt für die Denkmalpflege.