Sie möchten eine Bescheinigung in Steuersachen beantragen? Näheres erfahren Sie hier.
Die "Bescheinigung in Steuersachen" (früher: "steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung") gibt einen Überblick über Ihre steuerliche Zuverlässigkeit.
Sie benötigen die Bescheinigung in Steuersachen insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse, wie etwa
Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, wie
Die Bescheinigung bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung Ihres Verhaltens in der Vergangenheit. Eine Prognose über das zukünftige Verhalten erfolgt insoweit nicht.
Das zuständige Finanzamt kann über die Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern ermittelt werden:
Die Bescheinigung können Sie elektronisch über ELSTER, schriftlich oder telefonisch bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Der Antrag sollte folgendes beinhalten:
Sie stellen den Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung in Steuersachen bei dem für Sie zuständigem Finanzamt.
Dieses stellt Ihnen die Bescheinigung aus.
Da es sich bei der „Bescheinigung in Steuersachen“ nicht um einen Verwaltungsakt, sondern lediglich um eine Wissensäußerung handelt, besteht keine Einspruchsmöglichkeit.
Wenn Sie bei „Mein Elster“ registriert sind, können Sie den Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen über folgenden Pfad einreichen: www.Elster.de --> Formulare und Leistung --> alle Formulare --> sonstige Nachricht an das Finanzamt