Das gehört in die Biotonne:
Die Beantragung der Abfallbehälter muss schriftlich durch den Eigentümer oder eine beauftragte Hausverwaltung erfolgen. Hierzu nutzen Sie bitte die Antragsformulare.
Bei einer Neuanmeldung ist ein Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag) vorzulegen.
Bei Fragen steht Ihnen die Antragstellung zur Verfügung.
Für die Entsorgung von Bioabfall fallen Gebühren an. Sie richten sich nach dem Behältervolumen sowie dem Abholrhytmus des Behälters.
Die Gebühren für die regelmäßige Entsorgung von Bioabfall erfahren Sie unter folgendem Link:
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Satzungen