Sie befördern mit Ihrem Mietwagenbetrieb gewerbsmäßig Personen? Wenn Ihre Genehmigung abläuft, können Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde eine Wiedererteilung der Genehmigung beantragen.
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Mietwagen benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde stellen.
Bevor die befristete Genehmigung abläuft, können Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde eine Wiedererteilung der Genehmigung beantragen.
Es kann dann zu einem nahtlosen Übergang des genehmigten Mietwagenbetriebs auf Grundlage einer neuen, wiederum befristeten Genehmigung kommen.
Gehen Sie wie folgt vor, um eine Wiedererteilung der Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen zu erhalten:
Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.
Allgemeine Unterlagen:
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach:
Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsreifen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.