Die Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge durch Plaketten erfolgt entsprechend des Schadstoffausstoßes. Dabei ist es möglich, durch eine Nachrüstung des Fahrzeuges mit entsprechenden Abgasnachbehandlungssystemen in eine bessere Schadstoffgruppe aufzusteigen.
Schadstoffgruppe | 1 | 2 | 3 | 4 |
Plakette | keine Plakette | |
||
Anforderung für Diesel | Euro 1 oder schlechter | Euro 2 oder Euro 1+ Partikelfilter |
Euro 3 oder Euro 2 + Partikelfilter |
Euro 4 oder Euro 3 + Partikelfilter |
Anforderung für Benziner | ohne geregelten Kat | Euro 1 |
Welcher Plakettenzuordnung entspricht das Fahrzeug?
Die Zuordnung der Plakette zu einem Fahrzeug erfolgt nach der sogenannten Emissionsschlüsselnummer, die in den Kraftfahrzeugpapieren zu finden ist, eine Zertifizierung nach einer Partikelfilternachrüstung kann diese ändern.
Informationen zur Plakettenzuordnung bietet das folgende Internetportal: www.feinstaubplakette.de
Was tun, wenn das Fahrzeug nicht die notwendige Plakette erhält?Bei Dieselfahrzeugen sollte geprüft werden, ob die Nachrüstung des Fahrzeuges mit einem Russpartikelfilter möglich ist. Mit der Nachrüstung können Dieselfahrzeuge die Plakette der jeweils nächst höheren Schadstoffgruppe erhalten. Informationen zu Nachrüstmöglichkeiten werden auf dem Internetportal www.feinstaubplakette.de angeboten.
Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen beim Einfahren in die Umweltzonen eine Plakette.
Die Plakettenzuordnung bei ausländischen Fahrzeugen erfolgt nach der europäischen Abgasnorm des Fahrzeuges, soweit sie aus den Fahrzeugpapieren erkennbar ist oder auf andere Weise nachgewiesen werden kann. Bei Fahrzeugen, für die kein Nachweis über die Einhaltung einer bestimmten Abgasnorm vorgelegt werden kann, richtet sich die Plakettenzuordnung gemäß §6 der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immisionsschutzgesetzes (35.BImSchV) nach dem Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges.
In der nachfolgenden Tabelle ist ein Überblick über die Kennzeichnung ausländischer Fahrzeuge anhand des Datums der Erstzulassung dargestellt.
Eurostufe | Schadstoffgruppe | Erstzulassung PKW | Erstzulassung LKW | Plakette |
Diesel | ||||
Euro 1 oder älter | 1 | vor 01.01.1997 | vor 01.10.1996 | keine |
Euro 2 | 2 | ab 01.01.1997 bis 31.12.2000 | ab 01.10.1996 bis 30.09.2001 | rote |
Euro 3 | 3 | ab 01.01.2001 bis 31.12.2005 | ab 01.10.2001 bis 30.09.2006 | gelbe |
Euro 4 | 4 | ab 01.01.2006 | ab 01.10.2006 | grüne |
Benziner | ||||
vor Euro 1 (ohne G-Kat) | 1 | vor 01.01.1993 | keine | |
Euro 1 und besser | 4 | ab 01.01.1993 | grüne |
Quelle: Internetseite Berlin - Informationen zur Umweltzone Berlin (www.berlin.de)
(Abweichungen sind im Einzelfall möglich)
Welche Fahrzeuge sind grundsätzlich von einem Fahrverbot befreit und welche Ausnahmeregelungen gelten für die Umweltzonen?
Umweltzone der Landeshauptstadt Magdeburg
Gemäß des Luftreinhalteplanes der Landeshauptstadt Magdeburg, sind vom Fahrverbot in die Umweltzone Fahrzeuge, die entsprechend ihrer Schadstoffgruppe mit den Plaketten 3 (gelb noch bis 31.12.2012) oder 4 (grün) gekennzeichnet sind, befreit.
Bis 31.12.2012 dürfen Kraftfahrzeuge (Lkw und Pkw) mit gelber und grüner Plakette in die Umweltzone fahren.
Ab 01.01.2013 dürfen Kraftfahrzeuge (Lkw und Pkw) nur noch mit grüner Plakette in die Umweltzone fahren.
Weitere Ausnahmeregelungen für die Umweltzone der Landeshauptstadt Magdeburg enthält die Allgemeinverfügung (Link) der Landeshautstadt Magdeburg.
- Generelle Ausnahmen nach Anhang 3 der Kennzeichenverordnung (Link)
- Weitere Ausnahmen nach § 1 Abs.2 der Kennzeichenverordnung (Link)
- Erteilung von Einzelausnahmen auf Antrag (Link)