Der Schwerbehindertenausweis wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.
Grad der Behinderung von mindestens 50
Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.
kostenlos
Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist individuell unterschiedlich.
Müssen Sie Ihre Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen, so reicht es aus, wenn Sie den Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.
Der Schwerbehindertenausweis wird künftig im Scheckkartenformat ausgestellt.