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Stadtklimatische Baubeschränkungsbereiche

Die Berücksichtigung der Schutzgüter Klima und Luft bei der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben gewinnt vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels zunehmend an Bedeutung.

Stadtklimatische Baubeschränkungsbereiche sind unabdingbar für eine vorausschauende städtebauliche Entwicklung, die gesunde Lebensverhältnisse zu sichern sucht.

Grundsätzlich sollen in den stadtklimatischen Baubeschränkungsbereichen keine neuen Bauvorhaben realisiert werden. Es kann aber im städtebaulich begründeten Einzelfall notwendig sein, hiervon abzuweichen. Dabei gelten folgende Grundsätze:

  • Die Durchflussbreite einer Kaltluftleitbahn sollte 300 m sein, um die Funktionalität der Flächen als verbindendes Element zwischen Ausgleichs- und Wirkungsräumen zu gewährleisten.
  • Die Kernzone einer Kaltluftleitbahn (die inneren 100 m als Bereich mit der höchsten Strömungsdynamik) ist immer von Bebauung freizuhalten.
  • Kaltluftleitbahnen, die bereits einen hohen Gebäudeanteil aufweisen, sollen unabhängig von ihrer Breite nicht noch stärker in ihrer Funktionalität eingeschränkt werden. Eine zusätzliche Bebauung ist nur möglich, wenn dafür eine Kompensation erfolgt. Sofern sich der hohe Gebäudeanteil in der Kernzone befindet, erfolgt in der gesamten Kaltluftleitbahn keine weitere Bebauung.

Im Falle einer neuen bzw. zusätzlichen Bebauung in einem Leitbahnsystem sollen sich die kompensierenden Maßnahmen direkt auf den Frischluftkorridor beziehen. So sollen bspw. klimaökologisch günstige Bebauungsvarianten (z.B. Einfamilienhäuser mit einem Versiegelungsgrad von nicht mehr als 20% und mit großen
Grundstücken) gewählt werden. Ist aus bestimmten Gründen eine Kompensation direkt im Frischluftkorridor nicht möglich, dann soll zumindest dafür gesorgt werden, dass sich die klimaökologische Situation im angrenzenden Wirkungsraum verbessert, um die negativen Effekte zu kompensieren.

Erläuterungsbericht

Karte: Klimatologische Flächenfunktion

Karte: Stadtklimatische Baubeschränkungsbereiche