Definition von Notfallkunden im BürgerBüro
Notfallkunden für alle BürgerBüros sind:
- Kunden, die für bevorstehende Reisen zwingend erforderliche Dokumente für sich und ihre minderjährigen Familienangehörigen beantragen. Voraussetzungen:Vor dem Reiseantritt ist in allen BürgerBüros kein freier Termin buchbar.Der Reisetermin ist durch entsprechende Reiseunterlagen nachweisbar.
- Kunden, die nach Verlust oder Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises ein neues Dokument beantragen.Voraussetzungen: persönliches Erscheinen
- Kunden, die Ersatz für ein beschädigtes oder unleserliches Kennzeichen benötigen.
- Kunden, die nach Verlust oder Diebstahl Ersatz für eine Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief) benötigen.
- Kunden, die ein Kurzzeitkennzeichen beantragen wollen.
Für alle Notfallkunden gilt:
Die Prüfung und Entscheidung obliegt letztlich den BürgerBüros vor Ort.