Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Und so funktioniert‘s: Der Bürger erfasst am Speed Capture Kiosk selbst Foto, Fingerabdrücke und Unterschrift. Er spart den Aufwand für die Beschaffung eines Passfotos und beschleunigt damit die Bearbeitung seines eigenen Anliegens durch die selbstständige Erfassung der biometrischen Daten. Parallel zur Aufnahme von Foto und Fingerabdrücken erfolgt die verbindliche Qualitätsprüfung. Während der Antragsstellung ruft der Sachbearbeiter die Daten aus dem Fachverfahren heraus auf, prüft ihre Authentizität und übernimmt die Daten schließlich direkt digital von einem geschützten Server. Die biometrischen Daten werden 48 Stunden vorgehalten.
Der Preis für ein Foto am Fotoautomaten beträgt 7,00 Euro. Die Kosten werden zusammen mit der Gebühr für das Personaldokument erhoben und am Kassenautomaten bezahlt. Hier hat der Kunde dann die Möglichkeit, den Betrag in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.
Der Speed Capture Kiosk verbessert den barrierefreien Zugang für Rollstuhlfahrer deutlich. Sie betätigen hierzu eigenständig den „Rollstuhl-Button“ auf dem Touchscreen. Das Gerät fährt dann automatisch auf Ihre Bedienhöhe herunter. Der Speed Capture Kiosk für Personen ab einer Körpergröße von 1,20 m nutzbar.
Dass der Automat den datenschutzrechtlichen Standards genügt, ist selbstverständlich. So müssen alle Geräte, die biometrische Daten für die Dokumentenerstellung erfassen, den einschlägigen Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) genügen. Dass dies auch so ist, wurde dem Hersteller mit einem entsprechenden Zertifikat des BSI bescheinigt.
Wenn Sie mit der neuen Technik Probleme haben, helfen Ihnen die MitarbeiterInnen gern weiter.
Ihr BürgerService