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Untere Abfallbehörde |
Die Aufgaben der unteren Abfallbehörde bestehen im Vollzug des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz).
- Bearbeitung von Anzeigen bzgl. der ungenehmigten Ablagerung von Abfällen und Autowracks - Vergabe von Abfallerzeugernummern |