Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern
Allgemeine Informationen
Für Kinder nicht miteinander verheiratet Eltern wird ein Sorgeregister geführt.
Dort werden Eintragungen vorgenommen, zum Beispiel wenn:
- Sorgeerklärungen abgegeben werden
- aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder teilweise übertragen wurde
- aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder teilweise entzogen wurde
Außerdem kann eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist. Diese Bescheinigung ist auch unter der Bezeichnung "Negativbescheinigung" bekannt.