Ordnungsamt
Aktuelle Informationen des
Ordnungsamtes...
Unser Domizil ist das "Neue Rathaus",
Bei der Hauptwache 4 in 39104 Magdeburg.
Erreichbarkeit unserer Hotline (0391) 540 - 5400
-Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr
-Samstag von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr (außer an Feiertagen)
Aktuelle Geschwindigkeitsmessungen
Hier finden Sie Informationen zu den beabsichtigten Mess-Standorten.
Sichere dein Fahrrad!
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Otto schließt an - Prävention und Verhütung von Fahrraddiebstählen
Das Risiko eines Fahrraddiebstahls kann jeder minimieren.
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Abschleppen/Entfernen von Fahrrädern
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Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Verkehrsraum
Der Ordnungsamtliche Außendienst entfernt regelmäßig Fahrräder von den öffentlichen Straßen und Plätzen, weil diese andere Verkehrsteilnehmer behindern.
Mehr erfahren© Light Impression - Fotolia
Versteigerung von Fahrzeugen
Das Ordnungsamt versteigert in unregelmäßigen Abständen Fahrzeuge. Sofern Fahrzeuge versteigert werden, würde nachfolgend darauf verwiesen.
Freihändiger Verkauf von Fahrzeugen
Das Ordnungsamt veräußert Fahrzeuge in unregelmäßigen Abständen Fahrzeuge. Sofern Fahrzeuge veräußert werden, würde nachfolgend darauf verwiesen.
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Verkauf von Fahrzeugen
Das Ordnungsamt veräußert im Wege des freihändigen Verkaufs amtlich verwahrte Fahrzeuge.
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Straßenreinigung und Winterdienst
Hinweise zur Straßenreinigung und zum Winterdienst für Eigentümer oder Besitzer der durch eine öffentliche Straße erschlossenen bebauten und unbebauten Grundstücken finden Sie hier.
Hundehaltung
Hier finden Sie die aktuellen Informationen zum Halten und Führen von Hunden.
Festgelegte Bereiche zum Besteigen oder Erklettern von Einrichtungen (§ 2 Absatz 4 der Gefahrenabwehrverordnung)
Die zum Besteigen und Erklettern festgelegten Bereiche finden Sie hier. Bitte achten Sie darauf, dass eine vorherige Anzeige erforderlich ist.
Unsere Hotline: (0391) 540-5400 ist für Sie Montag bis Freitag von 06:00 bis 22:00 Uhr und am Samstag von 10:00 Uhr bis 18:00 erreichbar. (außer an Feiertagen)
Hinweis:
Die Kolleginnen und Kollegen an der Hotline können leider keine Auskünfte zu Verkehrsodnungswidrigkeiten ("Knöllchen") erteilen. Bitte nutzen Sie die Ansprechpartner des Bereiches Verkehrsordnungswidrigkeiten im Innendienst. Die Telefonnummern finden Sie hier.
Aufgaben und Bereiche
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Team Koordinierung
© rdnzl-Fotolia
Kernstück der Koordinierung ist die Funkzentrale, welche die Einsätze der im Außendienst tätigen Mitarbeiter koordiniert, ihnen mit Informationen ...Mehr erfahren© rdnzl-Fotolia -
Team Bezirksdienst
© eyetronic - Fotolia
Aufgaben des Bezirksdienstes
Die Dienstkräfte des Bezirksdienstes bearbeiten insbesondere:
Aufenthaltsermittlungen
Durchsetzung bereits erlassener Verwaltungsakte (insbesondere Zwangsstillegungen
für ...Mehr erfahren© eyetronic - Fotolia -
Team Verkehrsüberwachung
Die Verkehrsüberwachungskräfte erfassen die Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
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Team Stadtwache
Am 24 Januar wurde mit der Kooperationsvereinbarung zur Stadtwache die Zusammenarbeit zwischen der Landeshauptstadt Magdeburg und dem Polizeirevier Magdeburg offiziell unterzeichnet. ...
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Erreichbarkeit
Die Teams des ordnungsamtlichen Außendienstes sind erreichbar über: die Hotline 0391 - 540 5400 von Montag bis Freitag von 06:00 bis 22:00 Uhr und Samstag von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder die E-Mail-Adresse Funkzentrale-1@oa.magdeburg.de
Mehr erfahren© Gajus - Fotolia
Servicetelefon des Polizeireviers Magdeburg
Servicetelefon des Polizeireviers Magdeburg
Über das Servicetelefon für Bürger, Telefonnummer: (0391) 546-2222 erreichen Sie das Polizeirevier Magdeburg zu folgenden Zeiten:
- Montags, Mittwochs und Freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
- Dienstags und Donnerstags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Beim Servicetelefon handelt es sich um keine Notrufnummer.
Zu den angegebenen Servicezeiten können alle Sachverhalte abgeklärt werden, die nicht den Notruf betreffen.
Zum Beispiel:
- Fragen zur Anzeigenerstattung
- Ergänzungen zur Anzeigenerstattung
- allgemeine Anfragen
Information für Umzugsunternehmen zum Abschleppen von Fahrzeugen aus Haltverboten
ABSCHLEPPEN AUS HALTVERBOTEN BEI UMZUG
1. Verkehrsrechtliche Anordnung
- Formloser Antrag (Zuständigkeit: Straßenverkehrsbehörde, Frau Jahn)
- Gültigkeit: 1 Jahr
- Kosten: 154 €
- enthält alle relevanten Auflagen, die einzuhalten sind
- jede jährliche verkehrsrechtliche Anordnung der Umzugsunternehmen wird durch Frau Jahn an das Ordnungsamt weitergeleitet
- die aktuelle verkehrsrechtliche Anordnung sollte jeder Umzugstransport in Kopie immer dabei haben (schnelleres Eingreifen durch die Mitarbeiter vor Ort möglich)
2. Verkehrszeichenplan
- Vor jedem Umzug ist ein Formular (hierfür wird oft schon das eigentliche Aufstellprotokoll verwendet) mit dem Verkehrszeichenplan an die Straßenverkehrsbehörde (Frau Jahn) zu übersenden und genehmigen zu lassen (Stempel und Unterschrift) – i.d.R. 14 Tage vor Umzugsbeginn
- das abgezeichnete Formular inklusive dem Verkehrszeichenplan muss der Fahrzeugführer immer vor Ort haben
3. Weitere Genehmigungen
- Je nach Einzelfall können weitere Anträge erforderlich sein (hierauf werden die Unternehmen spätestens bei der Prüfung durch die Straßenverkehrsbehörde hingewiesen):
- Baustellensicherung (wenn Straßen oder Gehwege durch die Absperrung zu schmal sind - Zuständigkeit: Straßenverkehrsbehörde, Herr Gottschalk und Frau Nordhausen)
- Gehweggenehmigung (Bei jeder Nutzung des Gehweges notwendig – Zuständigkeit: Straßenverkehrsbehörde, Frau Sasse)
- Nutzung eines Möbelliftes/Schrägaufzuges (Zuständigkeit: Frau Sasse)
4. Aufstellen der Verkehrsbeschilderung laut Anordnung
- 4 Tage vor Umzugsbeginn sind die Verkehrszeichen entsprechend der Vorgaben (laut Anordnung und Lehrgang ZTV-SA 97) aufzustellen und die sich in diesem befindlichen Bereich parkende Fahrzeuge sind im Aufstellprotokoll aufzunehmen, ggf. auch zu fotografieren
5. Behinderung durch Fahrzeuge am Tag des Umzuges
- Bei Behinderung durch Fahrzeuge in dem Bereich des Halteverbots ist die Funkzentrale des Ordnungsamtes telefonisch zu benachrichtigen (Voraussetzung: Verkehrsrechtliche Anordnung und das Aufstellprotokoll sind ordnungsgemäß und abgestempelt vor Ort)
- das Ordnungsamt erscheint vor Ort und überprüft zunächst die Anordnung und das Aufstellprotokoll (beide Dokumente müssen auf die tatsächlichen Verhältnisse überprüft werden – Art, Anzahl und Standort der Verkehrszeichen, Zusatzzeichen und deren Inhalt und die 4 Tage sind zu überprüfen); vor Schleppvorgang im Regelfall Nahbereichsermittlung falls möglich/notwendig; Einleitung der Maßnahme (bei Einleitung eines Schleppvorgangs fotografieren die Mitarbeiter des Ordnungsamtes das Aufstellprotokoll)
6. Nach dem Umzug
- Die mobilen Verkehrsschilder sind nach dem Umzug zeitnah zu entfernen
Ansprechpartner im Ordnungsamtlichen Außendienst:
- Funkzentrale:
Telefon: 0391/540-540 0
(Montag – Freitag von 06:00 Uhr – 20:00 Uhr)
Fax: 0391/540-2072
Mail: Funkzentrale-1@oa.magdeburg.de - Verkehrsüberwachung; GL Herr Krause:
Telefon: 0391/540-2066; Fax: 0391/540-2062
Mail: Frank.Krause@oa.magdeburg.de
Ansprechpartner in der Straßenverkehrsbehörde:
- Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung und Aufstellprotokolle:
Frau Jahn 5405293; Mail: Heike.Jahn@tba.magdeburg.de - Baustellensicherung:
Frau Nordhausen und Herr Gottschalk 540-5204 oder -5205 - Gehwegbefahrung:
Frau Sasse 540-5415