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Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben

Mobile Schadstoffsammlung

Mit der mobilen Schadstoff- und Wertstoffsammlung werden über 50 Standplätzen im gesamten Stadtgebiet angefahren.

Die einzelnen Standplätze und  Termine können  Sie dem Schadstoffmobilplan [PDF] entnehmen.

Oder Sie nutzen die Schadstoffmobilkarte, mit Hilfe der Umkreissuche sehen Sie alle Standplätze in Ihrer Nähe auf einen Blick. Außerdem wird durch Zahlen und farbliche Markierung gekennzeichnet wann wir das nächste Mal an dem jeweiligen Standplatz sind.

Bitte beachten: Am Schadstoffmobil können Mengen bis 20 Liter abgegeben werden.

Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, auch von Problemstoffen/Schadstoffen, sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte).

Problemstoffe sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und bzw. oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
Weiterführende Regelungen zu Problemstoffen/Schadstoffen sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe).

Gebühren (Kosten)

Für die Entsorgung von Schadstoffen (z. B. Chemikalien oder alte Farben) im haushaltsüblichen Umfang (bis 20 Liter) werden keine Gebühren erhoben.

Für gefährliche Abfälle wie Asbeste, künstliche Mineralfasern oder teerhaltige Dachpappe werden Gebühren gemäß der aktuell gültigen Abfallgebührensatzung erhoben.

Übersicht der aktuell gültigen Gebühren.

Rechtsgrundlage

Siehe auch

Weitere Informationen

Zuständige Stelle