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Beglaubigung ausländischer Geburtsurkunden

Ausländische Geburtsurkunden können zur Vorlage beim Landesverwaltungsamt bzw. zur Beifügung zu einer Bewerbung beglaubigt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • original Geburtsurkunde
  • deutsche Übersetzung (übersetzt durch einen vereidigten Übersetzer)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren betragen gemäß der Verwaltungskostensatzung der Landeshauptstadt Magdeburg (Amtsblatt 44/2006)
  • Für Beglaubigungen
    3,60 € je Seite der Erstausfertigung und 1,60 € je Seite der Mehrfachausfertigung

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Standesamt Magdeburg

Humboldtstraße 11
39112 Magdeburg