Hauptmenü
Inhalt

Hundeauslaufwiese Herrenkrug

  • Herrenkrug
    Nördlich der Eisenbahnbrücke

  • Hundeauslaufwiesen - was gilt es zu beachten?

    Die Hundeauslaufwiesen werden in § 5 der Grünanlagensatzung der Landeshauptstadt Magdeburg ausgewiesen. Hier sind auch die Nutzungsbedingungen der speziell für die Bedürfnisse von Hunden bereitgestellten Flächen definiert.

    So dienen die Flächen dem freien Auslauf von Hunden, weshalb empfohlen wird, diese Flächen durch andere Nutzungszwecke wie beispielsweise Picknick nicht unnötig zu besetzen.

    Zudem dürfen Hunde nur unter Aufsicht laufen gelassen werden und ihre Hinterlassenschaften sind von den Hundeführenden zu beseitigen und zu entsorgen.


    Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg

    Betriebsleiter: Stefan Matz

    Große Diesdorfer Straße 160
    39110 Magdeburg

    Randspalte

    So finden Sie uns

    Karte wird geladen...