Sabine Rehwinkel
Allgemeine Informationen
Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Standesamt - Bankverbindung
Standesamt Magdeburg
Bankverbindung |
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Zahlungsempfänger |
Landeshauptstadt Magdeburg |
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Verwendungszweck |
11 32 0301+ Urkundenbezeichnung+ Name auf der Urkunde |
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des Kreditinstituts |
siehe unten |
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IBAN |
siehe unten |
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BIC |
siehe unten |
Bank |
IBAN |
BIC |
Stadtsparkasse |
DE02 8105 3272 0014 0001 01 |
NOLADE21MDG |
Volksbank |
DE55 8109 3274 0001 9009 00 |
GENODEF1MD1 |
Commerzbank |
DE19 8104 0000 0200 2442 00 |
COBADEFF810 |
Deutsche Bank |
DE64 8107 0000 0117 8201 00 |
DEUTDE8MXXX |
Urkunden Online
Standesamt Online
Urkundenbestellung
Personenstandsurkunden, z. B. Geburts-/Ehe-/Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden oder beglaubigte Auszüge aus den Personenstandsregistern werden durch das hiesige Standesamt erstellt, wenn der Personenstandsfall in Magdeburg beurkundet wurde.
Welche Urkunden können Sie bestellen?
Sie erhalten auf den Tag genau.
- Nachweise über die Geburt der letzten 110 Jahre,
- Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden der letzten 80 Jahre,
- Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre,
- Erteilung einer Auskunft aus dem Register, z.B. Geburtszeit
Für Auskünfte aus den Zeiten davor, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv.
Anfragen im Zusammenhang mit Ahnenforschung können über dieses Portal nicht bearbeitet werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass (Kopie als Datei in pdf- oder jpg-Format; max. 2 MB)
Welche Gebühren fallen an?
- 10,00 € für die erste Urkunde
- 5,00 € für jede weitere Urkunde im gleichen Anforderungsvorgang
- gebührenfrei für Rentenzwecke
Bezahlmöglichkeiten
per Kreditkarte (Die Kreditkartenzahlungen erfolgen im 3-D Secure Verfahren.)
Visacard
Mastercard
PayPal
GiroPay
Wichtiger Hinweis zur Nutzung von Kopien
Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, sollen auf der Kopie geschwärzt werden. Dies gilt insbesondere für die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangs- und Seriennummer.
Die Kopie wird unverzüglich vernichtet, sobald der mit der Kopie verfolgte Zweck erreicht ist.
Beurkundungsstelle
Beurkundungsstelle
Die Beurkundungstelle verfügte über Magdeburger Geburts-, Heirats- und Sterbebücher.
Seit dem 01.01.2009 gilt das neue Personenstandsgesetz (PStG). Die Personenstandsbücher werden nun als Personenstandsregister bezeichnet und es gelten neue Aufbewahrungsfristen: 110 Jahre für Geburtenregister, 80 Jahre für Eheregister, 30 Jahre für Sterberegister.
Die Einsicht oder Durchsicht der Personenstandsregister und Erteilung von Personenstandsurkunden, wie z. B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde, ist nur folgenden Personen oder Behörden möglich (§§ 61 ff PStG):
- Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit,
- Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge.
- Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. (z.B. in Erbschaftangelegenheiten zur Vorlage beim Amtsgericht)
Ein Nichtberechtigter kann Urkunden in Empfang nehmen, wenn er von der betreffenden Person eine Vollmacht erhalten hat und diese dem Standesamt überlässt.
Bei Adoptierten und bei Transsexuellen bestehen Sonderbestimmungen für die Benutzung der Personenstandsregister.
Mitzubringende Unterlagen:
- Personalausweis
- Nichtberechtigte müssen eine Vollmacht vorlegen