Detailansicht
Standesbeamtin, stellvertretende Gruppenleiterin
Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister
Humboldtstraße 11
39112 Magdeburg
So finden Sie uns
Öffnungszeiten
14.00 - 17.30 Uhr
Hinweis: Im Bereich der Erstbeurkundung von Geburten nur mit Terminvereinbarung!
Erreichbarkeit mit ÖPNV:
Straßenbahn:
Linie: 2, 5, 6, 8, 9 und 10
Haltestelle: Am Fuchsberg, Planckstr. bzw. Halberstädter/Leipziger Str.
Linienbus:
Linie: 52 und 54
Haltestelle: Planckstr. bzw. Halberstädter/Leipziger Str.
Allgemeine Informationen
Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Standesamt Kirchenaustritt
Kirchenaustritt
Er kann mündlich zur Niederschrift, oder schriftlich, in öffentlich beglaubigter Form erfolgen.
Die Austrittserklärung ist nach Identitätsfeststellung eigenhändig zu unterschreiben.
In der Niederschrift ist je nach Familienstand aufzunehmen:
- Ort und Tag der Geburt
- Ort und Datum der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft
- Angaben zur Taufe (Ort und Datum, Pfarramt,
Ab Vollendung des 14. Lebensjahres (Religionsmündigkeit): Erklärung selbst (Einwilligung des gesetzlichen Vertreters ist nicht erforderlich)
Ab Vollendung des 12. Lebensjahres Austrittserklärung durch gesetzlichen Vertreter mit vorheriger Einwilligung (weder empfangs- noch formbedürftig) des Kindes
Ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: durch gesetzlichen Vertreter oder vom Kind selbst mit Einwilligung durch den gesetzlichen Vertreter
bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: durch gesetzlichen Vertreter
Die gesetzliche Vertretung ergibt sich aus dem Recht der elterlichen Sorge gem. §§ 1626 bis 1698b BGB; Bei gemeinsamen Sorgerecht können Eltern nur gemeinsam erklären; sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, ist das gemeinsame Sorgerecht nachzuweisen.
Unterlagen
Personalausweis
Eheurkunde; Lebenspartnerschaftsurkunde
Taufschein, falls vorhanden
Gebühr
Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung: 30,00 Euro
AllGo LSA, Anlage, Tarifstelle 80Standesamt - Bankverbindung
Standesamt Magdeburg
Bankverbindung |
|
|
Zahlungsempfänger |
Landeshauptstadt Magdeburg |
|
Verwendungszweck |
11 32 0301+ Urkundenbezeichnung+ Name auf der Urkunde |
|
des Kreditinstituts |
siehe unten |
|
IBAN |
siehe unten |
|
BIC |
siehe unten |
Bank |
IBAN |
BIC |
Stadtsparkasse |
DE02 8105 3272 0014 0001 01 |
NOLADE21MDG |
Volksbank |
DE55 8109 3274 0001 9009 00 |
GENODEF1MD1 |
Commerzbank |
DE19 8104 0000 0200 2442 00 |
COBADEFF810 |
Deutsche Bank |
DE64 8107 0000 0117 8201 00 |
DEUTDE8MXXX |