Inhalt
Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der langen Bearbeitungszeiten im Standesamtes, bezüglich der Ausstellung der Geburtsurkunden zur Beantragung von Elterngeld, können die Elterngeldanträge zur Fristwahrung auch ohne Geburtsurkunde gestellt werden können. Alle noch nicht vorliegenden Unterlagen und Nachweise können zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden.