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Vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ist bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein entsprechendes Einreisevisum zu beantragen. Das Einreisevisum wird durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung in der Regel mit einer Gültigkeit von drei bis sechs Monaten ausgestellt.

Staatsangehörige der Staaten Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, der Republik Korea, Neuseeland, San Marino sowie aus dem Vereinigten Königreich oder den USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und die Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 3 Monaten nach Einreise in das Bundesgebiet beantragen.

Nach der Einreise in das Bundesgebiet haben Sie zunächst unverzüglich Ihren Hauptwohnsitz in einem der BürgerBüros der Landeshauptstadt Magdeburg anzumelden. Informationen dazu erhalten Sie hier: Hauptwohnsitz anmelden

Anschließend müssen Sie innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums bzw. innerhalb von 90 Tagen ab Einreise die Erteilung einer Aufenthaltskarte bei der Ausländerbehörde beantragen.

Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen persönlichen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre biometrischen Daten (Lichtbild, Unterschrift, Fingerabdrücke) für die Ausstellung einer elektronischen Aufenthaltskarte aufgenommen und die Antragsgebühr erhoben.

Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der Aufenthaltskarte. Anderenfalls erhalten Sie einen schriftlichen Ablehnungsbescheid.

Die erstmalige Aufenthaltskarte wird in der Regel für fünf Jahre erteilt. Ausnahmen sind möglich. Die Aufenthaltskarte wird bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag verlängert. Zu den Voraussetzungen zählen u. a. der Fortbestand der familiären Lebensgemeinschaft.