Die Jugendwerkstätten entscheiden eigenverantwortlich über die Aufnahme von Jugendlichen im Rahmen ihrer Kapazitätsgrenzen und konzeptionellen Ausrichtung.
Aus diesem Grund ist in jedem Fall ein Erstgespräch mit der Jugendwerkstatt zu führen. Dieses findet in der Regel mit den Erziehungsberechtigten statt. Bitte nehmen Sie direkten Kontakt mit der Jugendwerkstatt ihrer Wahl auf, um für die Erstberatung einen Termin zu vereinbaren.
Die Werkstätten stimmen sich anschließend mit dem Landesschulamt oder anderen beteiligten Behörden ab, um eine Betreuung des Jugendlichen in der Werkstatt sicherstellen zu können.