Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde körperliche und geistig-seelische Erziehung. Kinder- und Jugendschutz steht deshalb vorrangig auf zwei Säulen:
- erzieherische Maßnahmen wie die Realisierung von Jugendschutzprojekten (z. B. Kinder- und Jugendtelefone), die vorbeugend wirken (erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) und
- gesetzliche Regelungen u. a. zur Begrenzung gefährdender Einflüsse wie Alkoholausschank oder den Verkauf von Tabakwaren (gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz).