Die Ausstellung einer Zweitschrift erfolgt auf Antrag. Das Nähere erfahren Sie unter dem Reiter „Anträge/Formulare“.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie eine Zweitschrift des Jagdscheins.
Sie werden von der Sachbearbeiterin darüber informiert, wenn Sie die Zweitschrift abholen können.