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Wenn Sie nicht von Amtes wegen in das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl eingetragen worden sind (keine  Wahlbenachrichtigung erhalten haben), aber glauben, wahlberechtigt zu sein, stellen Sie einen formlosen Antrag bei der für Sie zuständigen Gemeinde.

Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.