Inhalt

Hinweise zu Brauchtums- und Lagerfeuern

Lager- und Brauchtusfeuer sind genehmigungspflichtig, wenn sie auf Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen entfacht und unterhalten werden oder für die Öffentlichkeit zugänglich sind.

(Anmeldung im Fachbereich Bürgerservice und Ordnung der Landeshauptstadt Magdeburg, Tel. 540 2053, Fax: 540 2062).

Folgende Hinweise sind zu beachten:

  • Für die Sicherheit der Feuerstelle ist grundsätzlich der Betreiber verantwortlich!
  • Es darf nur trockenes und unbehandeltes Holz verbrannt werden. Kunststoffe, Gartenabfälle u.Ä. sind nicht zulässig!.  
  • Je nach Wetter- und Windverhältnissen ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Fahrzeugen und anderen brandgefährdeten Objekten einzuhalten.
  • Als Richtwert sind zu angrenzenden Gebäuden mit nicht verschließbaren Öffnungen, brennbaren Außenwandflächen und weicher Bedachung, zu Lagern mit brennbaren Stoffen sowie vergleichbaren Objekten Abstände von mindestens 20 m einzuhalten.
  • Vermeiden Sie Rauchbelästigung durch zu feuchtes Material - Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken.
  • Denken Sie daran, das Brennmaterial kurz vor dem Entzünden noch einmal umzuschichten, damit ihr Feuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird. 
  • Flächen mit leichtentzündlichem Bewuchs, hohem Gras, trockenen Pflanzenresten usw. sind vor dem Entzünden eines Feuers zu mähen und zu beräumen.
  • Es ist verboten, im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 30 m zum Wald offenes Feuer anzuzünden (§ 8 FFOG).
  • Als Zündmittel sind handelsübliche Materialien (Grill- oder Kohleanzünder) zu verwenden. Brennbare Flüssigkeiten sind unzulässig! Es besteht ein hohes Risiko wegen der Gefahr der Stichflammenbildung!  
  • Offenes Feuer muss grundsätzlich durch Erwachsene beaufsichtigt werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann.  
  • Passen Sie auf kleine Kinder auf. Sie unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr.  
  • Brennen Sie nicht zuviel Material auf einmal ab, achten Sie auf Funkenflug. Brennmaterial ist mindestens 2 m entfernt von der Feuerstelle aufzubewahren! 
  • An den Feuerstellen sind zum Ablöschen von Glut oder zur Bekämpfung von Entstehungsbränden geeignete Mittel und Geräte bereitzuhalten!
  • Nach dem Betreiben sind die Feuerstellen vollständig abzulöschen!
  • Halten Sie eine Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst frei.  
  • Etwaige Verbrennungen kühlen Sie sofort mit Wasser - so lange, bis die Schmerzen nachlassen. Bei größeren Verbrennungen alarmieren Sie den Notarzt.  

Sollte Ihnen Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über Notruf 112 zu alarmieren.

 

Zurück zur Infoseite