Das Jugendamt erlässt bzw. übernimmt gemäß § 90 Absatz 4 des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) den Kostenbeitrag, wenn Sie eine der nachfolgenden Leistungen beziehen:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch („Bürgergeld“) oder
- Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches oder
- Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) oder
- Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
In den vorgenannten Fällen reichen Sie bei der Elternbeitragsstelle zum Antrag lediglich eine Kopie einer der vorgenannten Leistungs- bzw. Bewilligungsbescheide ein.
Sollten Sie keine der vorgenannten Leistungen beziehen, ist es Ihnen bei geringen Einkommensverhältnissen dennoch möglich, eine Befreiung von der Kostenbeitragszahlung durch die Elternbeitragsstelle prüfen zu lassen.
Bitte reichen Sie Ihre Antragstellung inklusive erforderlicher Unterlagen in der Elternbeitragsstelle ein. Jedes Ihrer Anliegen in Bezug auf die Kostenbeitragserhebung für Kinderbetreuung kann auf dem digitalen Weg durch E-Mail-Schriftverkehr geklärt werden. Hierfür richten Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen (nebst Nachweisen) an die folgende E-Mail-Adresse: Elternbeitragsstelle@jga.magdeburg.de
Sollten Sie es dennoch für angezeigt halten, ein persönliches Gespräch in Anspruch nehmen zu wollen, so nutzen Sie bitte die Online-Terminreservierung.
Informationen zur Geschwisterstaffelung
Eine möglicherweise zutreffende Geschwisterstaffelung auf Familien mit Wohnsitz innerhalb der Landeshauptstadt Magdeburg wird bei Betreuungsbeginn für alle im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren durch die Elternbeitragsstelle festgestellt. Eine Berücksichtigung erfolgt hierbei nur bei Familien, wo davon auszugehen ist, dass der Bezug von Kindergeld unstrittig sein wird. Sollte sich im Nachgang die Familie durch weitere unter 18-jährige kindergeldberechtigte Familienangehörige erweitern (z. B. Geburt eines Geschwisterkindes) haben die Eltern dies eigenständig bei der Elternbeitragsstelle anzuzeigen.