Inhalt

Um die Hilfe zur Gemeinsamen Wohnform in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als (volljähriges) Elternteil Ihren Hauptwohnsitz in Magdeburg haben. Sind Sie selbst minderjährig, so muss Ihr sorgeberechtigter Elternteil den Hauptwohnsitz in Magdeburg haben.