Inhalt

Der Halter muss bereits hier gemeldet sein. Es dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen vorhanden sein. Bei Zahlungsrückständen über 30,00 Euro darf die Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen, bis diese beglichen sind. Bei weniger als 30,00 Euro liegt es im Ermessen der Zulassungsbehörde, ob das Fahrzeug zugelassen wird oder nicht. Die Zulassung wird auch verweigert, solange ein halterbezogener Kraftfahrzeugsteuer-rückstand von 10,00 Euro oder mehr besteht. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
Ablauf
Sie müssen bei der Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes, des Betriebssitzes oder Ortes der Niederlassung den Antrag auf Erteilung eines grünen Kennzeichens stellen. Sie können hierzu auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Das Fahrzeug ist vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde zu identifizieren.
Ihre Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
Ihr Fahrzeug erhält ein Kennzeichen, das von der Zulassungsbehörde mit den Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) zu versehen ist.