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Hochwasser-Alarmstufen

Alarmstufen werden durch das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt angewiesen. Die Alarmstufen I bis IV werden durch den LHW ausgerufen bzw. aufgehoben.

Alarmstufe I - Meldedienst
Pegel bei Barby 4,50 m - Es erfolgt eine tägliche Kontrolle der Wasserstände, deren Höhe der Einsatzleitstelle Feuerwehr der Landeshauptstadt Magdeburg angegeben wird.

Alarmstufe II - Kontrolldienst
Pegel bei Barby 5,30 m - Durch den LHW werden zweimal täglich die Wasserstände gemessen, der Landeshauptstadt Magdeburg als Information übergeben sowie auftretende wichtige Ereignisse mitgeteilt. Der LHW kontrolliert die Siele der Deichanlagen.

Alarmstufe III - Wachdienst
Pegel in Barby 5,90 m - Einberufung des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse (SAE)
Ein Fachberater des LHW ist zeitweise im Stab SAE vertreten. Die Deichwachen werden durch das Fachpersonal des LHW eingewiesen und die Wachlokale werden besetzt. Die Öffnung des Pretziener Wehres erfolgt, in Abstimmung des Landesverwaltungsamtes und des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft, wenn abzusehen ist, dass ein Pegelstand von 5,92 m in Barby überschritten wird.

Alarmstufe IV - Hochwasserabwehr

Pegel bei Barby 6,40 m - Bei unvorhergesehener Hochwassergefahr, durch Eisversetzung oder
andere lokale Ereignisse, die sofortige Hochwasserabwehrmaßnahmen erfordern, kann die LH MD die Alarmstufe IV ausrufen. Das ist dem LHW und dem Landesverwaltungsamt mitzuteilen.

Für die Maßnahmen der Alarmstufe IV ist in der Regel der Katastrophenschutzstab zuständig. Ein Fachberater des LHW Magdeburg ist im Katastrophenschutzstab.