Natur und Landschaft
Unter dem Begriff Landschaft versteht man im heutigen Sprachgebrauch ein geografisches oder natürliches Gebiet, ein Ausschnitt der Erdoberfläche, der sich durch gemeinsame Merkmale, sein Erscheinungsbild und sein besonderes Gepräge von anderen Landschaften mehr oder minder deutlich abgrenzt
Rechtliche Instrumente des Naturschutzes
In Deutschland ist die Gesetzgebungskompetenz für den Naturschutz zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Der Bund besitzt nur eine Kompetenz zur Rahmengesetzgebung, aufgrund derer er das Bundesnaturschutzgesetz erlassen hat. Die Länder haben jeweils eigene landesnaturschutzgesetze, die das früher als Landesrecht fortgeltende Reichsnaturschutzgesetz von 1935 abgelöst haben. Hinzu kommen zahlreiche internationale Abkommen sowie Programme und einzelne Richtlinien der Europäischen Union.
Naturschutzgesetze in Deutschland
Bundesnaturschutzgesetz
Naturschutzgesetze der Länder
Naturschutzgesetze der Länder
Europäisches Recht
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie)
Vogelschutzrichtlinie
Vogelschutzrichtlinie
Internationale Abkommen
Alpenkonvention (1991) - Übereinkommen zum Schutz der Alpen Liste des Weltkultur- und Naturerbes der Menschheit (1975)- UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt Berner Konvention (1979) - Europäisches Artenschutzübereinkommen Bonner Konvention (1979) - Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildleben Tierarten CITES (Washingtoner Artenschutzabkommen) - Übereinkommen über den Handel mit gefährdeter Arten freilebender Tiere und Pflanzen Helsinki Konvention (1974) - Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Ostseegebiete Konvention von Rio (1992) - Übereinkommen über die biologische Vielfalt MAB-Programm (1970) - UNESCO-Programm \"Der Mensch und die Biosphäre Ramsar-Konvention - Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Watt- und Wasservögel, von internationaler Bedeutung .