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Wer die Jagd ausüben will, muss eine Jagdprüfung ablegen und einen Jagdschein erwerben.

Der Jagdschein muss beantragt werden. Er berechtigt aber nicht zum Jagen in einem Jagdbezirk. Dafür ist die Erlaubnis vom Eigentümer des Jagdbezirks einzuholen.

Einzureichende Unterlagen:

  • Prüfungszeugnis im Original
  • Passbild
  • Vorlage Jagdhaftpflichtversicherung
  • bei Minderjährigen, Unterschrift vom Erziehungsberechtigten

Gesetzliche Grundlagen:
BjagdG