Das Fundbüro veräußert in unregelmäßigen Abständen Fundsachen. Sofern Fundsachen veräußert werden, würde nachfolgend darauf verwiesen.
Verwertung von Fundsachen (Veräußerung)
Fundsachen, an denen die Landeshauptstadt Magdeburg kein Eigentum erwerben will, werden in der Regel freihändig veräußert.
Nach der Verwertung tritt der Erlös an die Stelle der Fundsache. Meldet kein Verlierer seine Rechte an und sind seit der in der Bekanntmachung genannten Frist drei Jahre verstrichen, fällt der Erlös der Landeshauptstadt Magdeburg zu.
Nach dem Eigentumsübergang auf die Landeshauptstadt Magdeburg können Fundsachen auch durch die Verwaltung genutzt werden.
Fundsachen, die sich nicht zur Verwertung oder zur Nutzung durch die Behörde eignen, können an karitative Einrichtungen abgeben werden.
Ist eine Verwertung der Fundsachen nicht möglich oder nicht zweckmäßig, so werden diese vernichtet.
Nach der Verwertung tritt der Erlös an die Stelle der Fundsache. Meldet kein Verlierer seine Rechte an und sind seit der in der Bekanntmachung genannten Frist drei Jahre verstrichen, fällt der Erlös der Landeshauptstadt Magdeburg zu.
Nach dem Eigentumsübergang auf die Landeshauptstadt Magdeburg können Fundsachen auch durch die Verwaltung genutzt werden.
Fundsachen, die sich nicht zur Verwertung oder zur Nutzung durch die Behörde eignen, können an karitative Einrichtungen abgeben werden.
Ist eine Verwertung der Fundsachen nicht möglich oder nicht zweckmäßig, so werden diese vernichtet.