Inhalt
Bei der Abholung der gefundenen Sache durch den Verlierer oder durch den Finder nach dem Eigentumserwerb werden Gebühren erhoben:
  • für die Verwahrung der Fundsache

    • bei einem Schätzwert von 5 bis 25 EUR 2,60 EUR

    • bei einem Schätzwert von über 25 bis 500 EUR
      • für die Dauer von bis zu vier Wochen 10 v. H. des Schätzwertes
      • für die Dauer von mehr als vier Wochen 15 v. H. des Schätzwertes

    • bei einem Schätzwert von über 500 EUR
      • für die Dauer von bis zu vier Wochen 5 v. H. des Schätzwertes
        • mindestens 50 EUR
        • höchstens 250 EUR
      • für die Dauer von mehr als vier Wochen 10 v. H. des Schätzwertes
        • mindestens 75 EUR
        • höchstens 500 EUR

  • für Bescheinigungen - insbesondere zur Vorlage bei der Versicherung - und sonstige schriftliche Auskünfte in Fundangelegenheiten fallen 2,60 Euro an