Bei der Abholung der gefundenen Sache durch den Verlierer oder durch den Finder nach dem Eigentumserwerb werden Gebühren erhoben:
- für die Verwahrung der Fundsache
- bei einem Schätzwert von 5 bis 25 EUR 2,60 EUR
- bei einem Schätzwert von über 25 bis 500 EUR
- für die Dauer von bis zu vier Wochen 10 v. H. des Schätzwertes
- für die Dauer von mehr als vier Wochen 15 v. H. des Schätzwertes
- bei einem Schätzwert von über 500 EUR
- für die Dauer von bis zu vier Wochen 5 v. H. des Schätzwertes
- mindestens 50 EUR
- höchstens 250 EUR
- für die Dauer von mehr als vier Wochen 10 v. H. des Schätzwertes
- mindestens 75 EUR
- höchstens 500 EUR
- für die Dauer von bis zu vier Wochen 5 v. H. des Schätzwertes
- bei einem Schätzwert von 5 bis 25 EUR 2,60 EUR
- für Bescheinigungen - insbesondere zur Vorlage bei der Versicherung - und sonstige schriftliche Auskünfte in Fundangelegenheiten fallen 2,60 Euro an