Die DIN 1076 regelt die Überwachung und Prüfung von Ingenieurbauwerken im Zuge von Straßen und Wegen hinsichtlich der:
Im Rahmen des Gemeingebrauchs müssen Brücken als Bestandteil der Straße jederzeit ohne Einschränkungen durch den öffentlich zugelassenen Verkehr nutzbar sein, im Rahmen der Widmung (§5 StrG LSA) und den Vorschriften des Straßenverkehrsrechtes (§ 14 StrG LSA). Um dieses zu gewährleisten, sind die Bauwerke regelmäßig zu überwachen und zu prüfen, um so rechtzeitig Schäden feststellen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen einleiten zu können.
Die Überwachung, die lückenlos erfolgt und aus der laufenden Beobachtung oder Besichtigung besteht, dient dazu, offensichtliche Schäden am Bauwerk erkennen zu können.
Die wichtigste Maßnahme, um den gesamten Zustand (Zustansnote) eines Bauwerkes feststellen zu können, ist jedoch der sogenannte "Brücken-TÜV" .Das ist die Hauptprüfung, die alle sechs Jahre zu erfolgen hat.Jedes dritte Jahr dazwischen findet zusätzlich eine reduzierte "Einfache Prüfung" statt. Bei der Hauptprüfung müssen alle Bauteile durch einen erfahrenen Ingenieur, dem sogenannten Bauwerksprüfer, begutachtet werden. Um auch alle Bauteile erreichen zu können, werden für die Prüfung gegebenenfalls Unterflurbesichtigungsgeräte, Hubsteiger, Boote, Fahrzeuge der Bahn oder auch am Bauwerk vormontierte, befahrbare Brückenbesichtigungswagen eingesetzt .
Wesentliches Merkmal einer Brückenprüfung ist die handnahe Prüfung "mit Auge und Ohr", um z.B. Betonhohlstellen oder Risse festzustellen. Oft werden zusätzlich auch Messgeräte und Prüfwerkzeuge wie z.B. ein Endoskop eingesetzt, um auch in das Innere des Betons blicken zu können. Die Ergebnisse der Brückenprüfung dienen u.a. als Grundlage für eine gezielte, vorbeugende Erhaltungsstrategie, d.h. für die Planung von Maßnahmen, die erforderlich sind, um das Bauwerk auch weiterhin uneingeschränkt dem Verkehr für jedermann zur Verfügung zu stellen und im Rahmen der geplante verkehrliche Nutzung und des normativen Nutzungszeitraums dauernutzen zu können.